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   VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19   

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VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19 (https://dejure.org/2021,53003)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - 11 K 1434/19 (https://dejure.org/2021,53003)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 11 K 1434/19 (https://dejure.org/2021,53003)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13

    Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen abweichend vertreten hat, dass der Eigentümer einer Ufermauer für diese nur dann unterhaltungspflichtig ist, wenn feststeht, dass sie ausschließlich zu privatnützigen Zwecken in besonderer Weise ausgeführt wurde und von daher ein wasserwirtschaftlicher Zweck der Ufermauer auszuschließen ist (OVG Münster, Beschl. v. 28.9.2015, 20 A 20/13, juris Rn. 21, 32), liegt dieser Auffassung eine von § 42 Abs. 1 HWaG abweichende nordrhein-westfälische Landesvorschrift zugrunde, wonach Anlagen in und an fließenden Gewässern von ihrem Eigentümer so zu erhalten sind, dass der ordnungsmäßige Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 94 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung v. 25.6.1995).

    Ohne die Kaimauer - oder eine vergleichbare senkrechte Befestigung des Ufers - wäre aus statischen Gründen ein geneigter Übergang in der Form einer Böschung zwischen dem Gewässer und dem Grundstück unerlässlich (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.9.2015, 20 A 20/13, juris Rn. 43).

    diese Ansicht auf eine Fundstelle (Niesen, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 39 Rn. 83), welche sich auf Rechtsprechung bezieht, die von § 42 Abs. 1 HWaG - wonach es ausdrücklich ausreicht, dass die Gewässereinrichtung ganz oder überwiegend im Interesse des Anliegers errichtet worden ist - abweichende Landesvorschriften anwendet (VGH Kassel, Urt. v. 26.2.1997, 7 UE 2907/94, juris Rn. 29 zu § 59 Abs. 3 Halbsatz 1 HWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1990: "Anlagen in und an Gewässern sind von ihren Eigentümern so zu unterhalten und zu betreiben, daß die Erfüllung der Pflichten nach Abs. 1 und 2 nicht mehr erschwert wird, als den Umständen nach unvermeidbar ist."; OVG Münster, Beschl. v. 28.9.2015, 20 A 20/13, juris Rn. 21, 32 zu § 94 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995: "Anlagen in und an fließenden Gewässern sind von ihrem Eigentümer so zu erhalten, daß der ordnungsmäßige Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt wird.").

  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 7 UE 2907/94

    Zwar grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Auch wenn die in § 39 WHG geregelte und in den Landeswassergesetzen näher beschriebene Gewässerunterhaltung, die dem Unterhaltungspflichtigen als öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit obliegt, nicht in Erfüllung einer (auch) Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht geschieht, sondern (allein) in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe des Trägers der Unterhaltungslast, der ein klagbarer Rechtsanspruch Dritter nicht gegenübersteht, kann den Eigentümern betroffener Nachbargrundstücke zwar ein grundrechtlich fundierter Abwehr- oder (Folgen-) Beseitigungsanspruch gegenüber dem Gewässerunterhaltungspflichtigen erwachsen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltungspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, IV C 50.71, juris Rn. 17 ff.; VGH München, Beschl. v. 26.6.2007, 22 ZB 07.214, juris Rn. 12 ff.; Urt. v. 2.2.2004, 22 B 02.3084, juris Rn. 17; VGH Kassel, Urt. v. 26.2.1997, 7 UE 2907/94, juris Rn. 24 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 29.4.1993, 8 S 2834/92, juris Rn. 15; VG Arnsberg, Beschl. v. 18.1.2011, 8 L 952/10, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 3.3.2009, 14 K 2673/07, juris Rn. 19 ff.; VG Aachen, Urt. v. 11.12.2019, 6 K 410/18, juris Rn. 145).

    diese Ansicht auf eine Fundstelle (Niesen, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 39 Rn. 83), welche sich auf Rechtsprechung bezieht, die von § 42 Abs. 1 HWaG - wonach es ausdrücklich ausreicht, dass die Gewässereinrichtung ganz oder überwiegend im Interesse des Anliegers errichtet worden ist - abweichende Landesvorschriften anwendet (VGH Kassel, Urt. v. 26.2.1997, 7 UE 2907/94, juris Rn. 29 zu § 59 Abs. 3 Halbsatz 1 HWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1990: "Anlagen in und an Gewässern sind von ihren Eigentümern so zu unterhalten und zu betreiben, daß die Erfüllung der Pflichten nach Abs. 1 und 2 nicht mehr erschwert wird, als den Umständen nach unvermeidbar ist."; OVG Münster, Beschl. v. 28.9.2015, 20 A 20/13, juris Rn. 21, 32 zu § 94 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995: "Anlagen in und an fließenden Gewässern sind von ihrem Eigentümer so zu erhalten, daß der ordnungsmäßige Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt wird.").

  • OVG Hamburg, 21.05.2003 - 2 Bf 100/99

    Werbung an Seeschiffcontainer eine bauliche Anlage?

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Richtig ist zwar, dass Kaimauern als Ufer im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 HWaG zu verstehen sind (vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, 2 Bf 100/99, juris Rn. 35).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sind Kaimauern künstliche Gewässereinfassungen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Das Gewässerbett eines fließenden oder stehenden Gewässers ist eine äußerlich erkennbare Eintiefung an der Erdoberfläche, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild ausschließlich oder im Wesentlichen dem Sammeln oder Fortleiten von Wasser dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1975, IV C 43.73, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 27.3.1991, 7 A.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 20 A 718/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer wasserrechtlichen Ordnungsverfügung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Allein erkennbares Ziel der Schaffung des Kehrwiederfleets samt Kaimauern war es, die Grundflächen zwischen Sandtorhafen und Binnenhafen so zu erschließen, dass die dort geplanten Speicherhäuser auf ihrer Rückseite vom Wasser aus mit Waren versorgt werden konnten (ähnlich OVG Münster, Urt. v. 29.1.2004, 20 A 718/02, juris Rn. 25 zu einem Sachverhalt, bei dem sogar ein absichtliches Einwirken in den Gewässerzu- bzw. -abfluss durch Anstauen lediglich den Betrieb von Mühlrädern gewährleisten sollte).
  • BGH, 27.05.1974 - III ZR 194/71

    Ersatz eines Wasserschadens durch die Gemeinde auf Grund Übertretens eines

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Für das Abführen von Hochwasser (außerhalb des Gewässers) hat der Unterhaltungspflichtige nicht zu sorgen (vgl. Czychowski/Reinhardt in: Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 39 Rn. 32; BGH, Urt. v. 27.5.1974, III ZR 194/71, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Die Feststellungsklage sei deshalb nicht subsidiär, wenn sie entweder, wie in Beamtensachen, ebenfalls fristgebunden sei oder wenn sie statt einer ebenfalls nicht fristgebundenen allgemeinen Leistungsklage erhoben werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1970, VI C 8.69, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Sie erfasst insbesondere nicht die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellungen einzelner Tatbestandsmerkmale, die der Entscheidung zugrundeliegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, sonstige Vorfragen sowie die Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2001, 1 C 4/01, juris Rn. 14, BVerwG, Beschl. v. 2.11.2016, 8 B 15/15, juris Rn. 9; Kilian/Hissnauer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 121 Rn. 60).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Nach seiner Auffassung kann eine Privatperson im Streit mit der Behörde statt der möglichen Leistungsdie Feststellungsklage wählen, da von der Behörde zu erwarten sei, dass sie auch ohne Vollstreckbarkeit der Rechtserkenntnis nachkommen werde (Pietzcker, in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL Februar 2021, § 43 Rn. 43 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 2.7.1976, VII C 71.75, juris).
  • VG Aachen, 11.12.2019 - 6 K 410/18

    Keine Verpflichtung des Wasserverbands Eifel-Rur zu umfassender Pflege und

    Auszug aus VG Hamburg, 13.12.2021 - 11 K 1434/19
    Auch wenn die in § 39 WHG geregelte und in den Landeswassergesetzen näher beschriebene Gewässerunterhaltung, die dem Unterhaltungspflichtigen als öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit obliegt, nicht in Erfüllung einer (auch) Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht geschieht, sondern (allein) in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe des Trägers der Unterhaltungslast, der ein klagbarer Rechtsanspruch Dritter nicht gegenübersteht, kann den Eigentümern betroffener Nachbargrundstücke zwar ein grundrechtlich fundierter Abwehr- oder (Folgen-) Beseitigungsanspruch gegenüber dem Gewässerunterhaltungspflichtigen erwachsen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltungspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, IV C 50.71, juris Rn. 17 ff.; VGH München, Beschl. v. 26.6.2007, 22 ZB 07.214, juris Rn. 12 ff.; Urt. v. 2.2.2004, 22 B 02.3084, juris Rn. 17; VGH Kassel, Urt. v. 26.2.1997, 7 UE 2907/94, juris Rn. 24 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 29.4.1993, 8 S 2834/92, juris Rn. 15; VG Arnsberg, Beschl. v. 18.1.2011, 8 L 952/10, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 3.3.2009, 14 K 2673/07, juris Rn. 19 ff.; VG Aachen, Urt. v. 11.12.2019, 6 K 410/18, juris Rn. 145).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 22 ZB 07.214

    Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Grundstücken vor

  • BVerwG, 02.11.2016 - 8 B 15.15

    Vermögensrechtliche Berechtigung einer Erbengemeinschaft; bewirtschaftete Flächen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 8 S 2834/92

    Verletzung einer wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht als Grundlage für einen

  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 8 L 952/10

    Einstufung der Gewässerunterhaltungspflicht als öffentlich-rechtliche

  • VG Köln, 03.03.2009 - 14 K 2673/07

    Verpflichtung der Behörde zum Rückschnitt eines Ufergehölzes im Rahmen eines

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